Kein Problem mit „Compliance“

Pressemitteilung

Kein Problem mit „Compliance“

Korrekter Umgang mit Werbeartikeln und Kundenpräsenten

Wien, am 02.04.2013 – Am 1. Februar 2013 wurden in Österreich erstmals einheitliche Compliance-Richtlinien von Austrian Standards (ONR 902050) veröffentlicht. Mit dem eigenen Regelwerk, das die aktuellen, rechtlich korrekten Standards zu diesem Thema beschreibt, nimmt die Alpenrepublik einmal mehr eine Vorreiterrolle im internationalen Vergleich ein. Bei Verstößen durch Behörden, Unternehmen und deren MitarbeiterInnen muss mit massiven Konsequenzen gerechnet werden. Der Verband Österreichischer Werbemittelhändler (VÖW) empfiehlt Unternehmen daher, Werbeartikel als Meinungsbildungsinstrument und somit als nachhaltigen „Marken-Reminder“ verstärkt einzusetzen, da deren Wert in den meisten Fällen unter jedweder Compliance-Grenze liegt.

In vielen Unternehmen herrscht derzeit, das Thema „Compliance“ betreffend, eine große Unsicherheit, da finanzielle Obergrenzen, also wie viel eine Aufmerksamkeit maximal wert sein darf, gesetzlich nicht klar definiert sind. Auch das im Jahr 2008 erlassene „Anfütterungsgesetz“, das die wiederholte Geschenkvergabe an staatlich Bedienstete generell verbot, wurde im Jahr 2009 wieder gelockert. Nun sind nur noch regelmäßige Zuwendungen in direktem Zusammenhang mit einem konkreten Auftrag strafbar. Zusätzlich gibt es ungefähre Richtlinien über die Geschenkannahme bei öffentlich Bediensteten, die bei einer Obergrenze von etwa 100 Euro liegt. Andere Regeln besagen, dass Präsente nicht dem Vorteil des Schenkers dienen dürfen.

Zusammengefasst: „alles sehr vage!“

Daher stellen sich viele Firmen zu Recht die Frage, wie hoch diese Werte nun tatsächlich sein dürfen.

Die Renaissance der Werbeartikel

Genau hier kommen Werbeartikel ins Spiel. In den meisten Fällen liegen nämlich die Kosten pro Stück weit unter jedweder Bestechungsgrenze. Zunehmend entdecken daher Unternehmen den Werbeartikel wieder als ideales Kommunikationswerkzeug, um ihre Marke erfolgreich nach außen zu transportieren, ohne Gefahr zu laufen, sich hierbei strafbar zu machen.

Denn nach dem österreichischen Unternehmensstrafrecht haften Unternehmen für Straftaten ihrer MitarbeiterInnen. Die neu veröffentlichte Compliance-Richtlinie zeigt den Unternehmen auf, wie potenzielle Gefahrenquellen frühzeitig erkannt und entsprechende Maßnahmen, wie etwa Aufklärungsgespräche bzw. diverse Schulungen durch die Geschäftsführung, ergriffen werden können. Vor allem aber soll die Richtlinie eine Anleitung dafür bieten, wie unternehmensinterne Compliance-Management-Systeme (CMS) eingerichtet und MitarbeiterInnen geschult werden sollten (detaillierte Informationen dazu können der Compliance-Richtlinie ONR 192050 entnommen werden).
Unterstützend stehen die Mitglieder des VÖW ihren KundInnen bei offenen Fragen zu diesem Thema mit ihrem Wissen und ihrer Erfahrung zur Seite und fungieren somit auch als Berater in Compliance-Angelegenheiten bezüglich etwaiger Werbeartikeleinsätze. Neben dieser Funktion erarbeiten sie gemeinsam mit den KundInnen umfassende Komplettlösungen und begleiten sie durch den gesamten Abwicklungsprozess: von der Idee über das fertige Produkt bis hin zur risikolosen Verteilung der Werbeartikel an die jeweilige Zielgruppe. Durch die Produktvielfalt werden maßgeschneiderte, dem Anlass entsprechende Markenträger entwickelt, die das jeweilige Unternehmen punktgenau platzieren kann – völlig frei vom Verdacht der Korruption.

Durch die Compliance-Thematik, die in letzter Zeit immer stärker diskutiert wurde, erleben wir somit die Renaissance des Werbeartikels. Denn neben der beruhigenden Tatsache, dass man mit dem Gesetz nicht in Konflikt kommt, weisen Werbeartikel eine Reihe von weiteren Vorteilen auf. So sind Werbeartikel Image- und Sympathieträger, schaffen Vertrauen in das werbende Unternehmen und erreichen im Vergleich zu anderen Kommunikations-Tools die höchsten Erinnerungswerte. Darüber hinaus werden Werbeartikel fast täglich genutzt und bleiben im Schnitt über ein Jahr im Besitz der Empfänger. Diese Tatsache wiederum schafft Kundenbindung, die zu den wesentlichen Erfolgsfaktoren einer Marke gehört.

„Werbeartikel sind eine vergleichsweise günstige und vor allem auch legale Form, wenn Unternehmen ihren KundInnen kleine Geschenke machen wollen. Der VÖW rät daher allen Firmen, von teuren Geschenken abzusehen und mit dem klassischen Werbeartikel auf das Unternehmen aufmerksam zu machen. Der USB-Stick zum Beispiel, den ich als kleine Aufmerksamkeit erhalten habe, ist oft und über einen langen Zeitraum hinweg nutzbringend in Gebrauch. An das Unternehmen mit dem USB-Stick wird man sich mit Sicherheit besser und schneller erinnern, als an ein Unternehmen mit einer Einladung zu einer Abendveranstaltung“, erklärt Konrad Godec, Präsident des VÖW.
Nähere Informationen zur Compliance-Richtlinie ONR 192050 von Austrian Standards finden Sie unter http://www.as-institute.at/index.php?id=7853

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02.04.2013 – Kein Problem mit ‘Compliance’

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03.05.2013 – medianet

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