Zertifizierung

Zertifizierung

Der VÖW hat im Jahr 2014 beschlossen, ein Qualitätszertifikat für Werbemittelhändler einzuführen. Auf freiwilliger Basis erhalten alle Verbandsmitglieder im Jahresrhythmus die Gelegenheit, sich dem Zertifizierungsprozess zu unterziehen. Kunden, die Wert auf faire Arbeitsbedingungen, transparente Produktionsprozesse und die Einhaltung gesetzlicher Standards legen, bietet die Zertifizierung eine klare Orientierungshilfe bei der Auswahl ihrer Werbemittelpartner.
Die Werbeartikelbranche hat sich in den vergangenen Jahren massiv gewandelt. Stand früher lediglich das Endprodukt im Mittelpunkt, erwarten Unternehmen von Werbeartikelhändlern heutzutage Allround-Beratung und -Service. Neben der Kreativleistung müssen Händler auch über rechtliche Bestimmungen, Compliance und Produktsicherheit umfassend informiert sein. Wie in jeder Branche gibt es aber auch unter den Werbeartikelhändlern viele schwarze Schafe. Wenn Unternehmen auf einen VÖW-zertifizierten Partner setzen, können sie sich sicher sein, dass dieser nicht nur über die notwendige Markt- und Produktexpertise verfügt, sondern auch sämtliche rechtliche Anforderungen erfüllt und darüber hinaus auch den VÖW Code of Conduct.

Die VÖW-zertifizierten Werbeartikelhändler finden Sie hier.

Code of Conduct  

VERHALTENSKODEX für Verband Österreichischer WerbemittelhändlerMitglieder

1. Respektieren von ursprünglichen / originalen Ideen und neuen Produktdesigns:

Wir sind der Meinung, dass der Besitz von ursprünglichen / originalen Ideen und neuen Produktdesigns respektiert werden muss. Beidseitiges Vertrauen und eine starke und vertrauensvolle Beziehung zwischen dem VÖW, deren Lieferanten und Kunden ist sehr wichtig und erlaubt den freien Austausch von Ideen. Der VÖW respektiert ursprüngliche Ideen und neues Produktdesign und unternimmt alles Mögliche, um diese Ideen von unerlaubten Kopien zu schützen.

2. Bedingungen und Konditionen:

Wir sind der Meinung, dass die Bedingungen und Konditionen, die mit dem VÖW als Gruppe oder mit den individuellen Mitgliedern vereinbart wurden, von allen Beteiligten strikt eingehalten werden müssen. Auch von unseren Lieferanten erwarten wir, dass sie sich denselben Standards anpassen und ihnen Folge leisten. Die Nichteinhaltung von Vertragsbedingungen ist für alle Betroffenen Parteien schädlich und jegliche Streitfragen sollten schnell und professionell gelöst werden.

3. Berufliche Chancengleichheit / Nichtdiskriminierung:

Wir sind der Meinung, dass die Bedingungen und Konditionen von Arbeitsverhältnissen von den individuellen Fähigkeiten des Arbeitsnehmers und nicht von den charakterlichen Eigenschaften oder persönlichen Meinungen abhängig sind. Wir bieten unseren Arbeitnehmern ein Arbeitsumfeld frei von Diskriminierung, Belästigung, Einschüchterung und direktem oder indirektem Zwang zu einem Geschlecht, Religion, sexueller Orientierung, politischen Meinungen oder Behinderung (disability). Weiter sind wir darin bestrebt, das indivuelle Recht, die persönlichen Grundsätze oder Gewohnheiten, wie beispielsweise den religiösen Glauben, eines Arbeitnehmer nicht zu beeinflussen.

4. Zwangsarbeit:

Für die Herstellung unserer Produkte wird keine Gefängnis-, Sklaven-, oder Zwangsarbeit eingesetzt. Das bedeutet auch, dass die Arbeitnehmer bei beginnender Beschäftigung keine “Einlagen” oder Ausweispapiere hinterlegen oder abgeben müssen.

5. Kinderarbeit:

Für die Herstellung unserer Produkte wird keine Kinderarbeit eingesetzt. Wir beschäftigen keine Personen unter 16 Jahren oder unter dem Alter, nach welchem die obligatorische Schulzeit als abgeschlossen gilt. Sollte das lokale Gesetz in einem Produktionsland eine Beschäftigung ab 14 Jahren erlauben, gilt das tiefere Alter.

6. Arbeitszeiten:

Wir halten uns an die Arbeitszeiten, welche von den lokalen Arbeitsgesetzen betreffend der Regelung von Arbeitszeiten und Überstunden vorgeschrieben sind. Sollte kein lokales Gesetz bestehen, welche die maximale Arbeitszeit und Überstunden regelt, richten wir uns nach der regulären Arbeitswoche. Die Überstunden, sofern Sie notwendig sind, werden gemäß dem lokalen Arbeitsgesetz kompensiert. Sollte diese Überstundenrate nicht gesetzlich geregelt sein, muss diese Rate mindestens dem gesetzlich vorgeschriebenen Mindeststundenansatz entsprechen. Den Arbeitnehmern werden eine angemessene Anzahl von Freitagen (mindestens ein Freitag in jeder siebentägigen Periode) und Zeit für persönliche Angelegenheiten gestattet.

7. Zwang und Bedrohung:

Wir anerkennen den Wert unserer Mitarbeitenden und behandeln jeden Mitarbeitenden mit Würde und Respekt. Wir gebrauchen keine grausamen und ungewöhnlichen disziplinäre Maßnahmen, wie Gewalt oder anderer Formen von körperlicher Bestrafung sowie sexuelle, psychische und mündliche Bedrohungen gegenüber unseren Mitarbeitenden.

8. Entlohnung:

Wir gewähren unseren Mitarbeitenden eine faire Entlohnung, welche mindestens dem gesetzlich geregelten Mindestlohn oder dem lokal üblichen Marktlohn entspricht. Sollte beide Werte bestehen gilt der höhere. Die Entlohnung muss mindestens die persönlichen Grundbedürfnisse des Mitarbeitenden decken und ihm ein frei verfügbares Einkommen gewähren.

9. Gesundheit & Sicherheit:

Wir pflegen ein sicheres, sauberes und gesundes Arbeitsumfeld, welches allen maßgeblichen Gesetzen und Regelungen entspricht. Wir gewähren unseren Mitarbeitenden ausreichenden medizinischen Service, einen sauberen Pausenraum, angemessenen Zugang zu einem mobilen Wasserversorgungssystem, gut beleuchtete und belüftete Arbeitsräume, sowie Schutz vor gefährlichen Materialien und Gegebenheiten. Alle Räumlichkeiten sind mit maximalen Schutzmassnahmen, wie Brandschutz, Notausgänge und Zugang zu Erste-Hilfe-Mitteln, ausgestattet. Die gesetzlich geregelten Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften werden in jedem Land respektiert und, sofern sie für uns umsetzbar sind, strikt eingehalten. Derselbe Sicherheits- und Gesundheitsstandard wird in jeder Räumlichkeit angewendet, welche den Mitarbeitenden zur Verfügung steht.

10. Koalitionsfreiheit

Wir respektieren und gewähren all unseren Mitarbeitenden das Recht, eine Gewerkschaft ihrer Wahl zu gründen oder ihr beizutreten und Tarife auszuhandeln. In Ländern, in denen das Recht auf Freiheit und Tarifverhandlungen eingeschränkt ist, erleichtern wir, sofern möglich, entsprechende Mittel der unabhängigen und freien Verbindungsbildung und des Tarifverhandelns für all diese Mitarbeitenden. Wir stellen sicher, dass Repräsentanten solcher Mitarbeitenden nicht ein Grund für deren Diskriminierung sind.